Norm: StVO §3 B1iStVO §19 Abs4StVO §20 Abs2StVO §43 Abs4
Rechtssatz: Wurde für ein Straßenstück im Ortsgebiet eine Ausnahme von der gemäß § 20 Abs 2 StVO vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeit statuiert (hier 80 km/h, und genießen die auf dieser Bundesstraße fahrenden Fahrzeuge den Vorrang gegenüber den auf der sie kreuzenden Landesstraße befindlichen Fahrzeugen, darf der Vorrangberechtigte auf diese behördliche Anordnung vertrauen und die zuge... mehr lesen...
Norm: StVO §20 Abs2 IIStVO §43 Abs4
Rechtssatz: Erlaubt die Behörde eine höhere als die grundsätzlich für das Ortsgebiet zulässige Höchstgeschwindigkeit, so gilt nicht nur das auch ansonst bestehende Erfordernis optimaler Verkehrsverhältnisse umsomehr als Bedingung für die Ausschöpfung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, sondern es hat überdies der Fahrzeuglenker auch die durch die höhere Geschwindigkeit bedingte höhere Gefahrenlage durch ein... mehr lesen...