Begründung: Gegenstand der außerordentlichen Revision ist die vom Erstgericht verneinte, vom Berufungsgericht bejahte und vom Revisionswerber negierte Annahme eines Mitverschuldens (in der Höhe von einem Drittel) für das Zustandekommen des Primärunfalles (Lenker M*****), im Anschluss dessen sich der zur Verletzung des Klägers (welche Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist) führende Sekundärunfall (durch den Lenker des Versicherungsnehmers der beklagten Partei, dessen [Mit-]V... mehr lesen...
Norm: ABGB §1311 IIbStVO §43 Abs1 litbStVO §43 Abs2 litaStVO §52 lita Z10a
Rechtssatz: Der Schutzzweck einer Verordnung, mit der für die Nachtzeit eine bestimmte Höchstgeschwindigkeit festgesetzt wird, liegt auch in der Verhinderung aller Gefahren, die eine erhöhte Geschwindigkeit mit sich bringt. Entscheidungstexte 2 Ob 2028/96s Entscheidungstext OGH 28.03.1996 2 Ob 2028/96s ... mehr lesen...
Der Kläger fuhr am 21. 4. 1981 mit seinem Moped auf der Bundesstraße 303 durch E. Diese Bundesstraße war auch im Stadtgebiet von E durch das Vorschriftszeichen (Vorrangzeichen) nach § 52 Z 25 a StVO als Vorrangstraße gekennzeichnet. Zur selben Zeit fuhr Waltraud M mit ihrem PKW vom Hauptplatz in E in die Bundesstraße 303 ein, um nach links in Richtung H einzubiegen. Es kam zur Kollision zwischen den Fahrzeugen, bei der der Kläger schwer verletzt wurde. Die Bundesstraße 303 war (glei... mehr lesen...
Norm: ABGB §1311 IIBStVO §43 Abs2 litb Z1
Rechtssatz: § 43 Abs 2 lit b Z 1 StVO ist eine Schutzvorschrift im Sinne des § 1311 ABGB. Entscheidungstexte 1 Ob 29/83 Entscheidungstext OGH 21.09.1983 1 Ob 29/83 Veröff: SZ 56/134 = ZVR 1984/256 S 263 1 Ob 24/94 Entscheidungstext OGH 14.07.1994 1 Ob 24/94 ... mehr lesen...