Norm: StVO §37StVO §38StVO §31 Abs1StVO §41 Abs3
Rechtssatz: Solange Ampeln einer für eine Kreuzung errichteten Verkehrssignalanlage andere Lichtzeichen als blinkendes gelbes Licht (§ 38 Abs 3 StVO) ausstrahlen, muß von einer Kreuzung gesprochen werden, die durch Lichtzeichen geregelt ist, mag auch ein Fehler in der Koordination der Lichtphasen gegeben sein. Das auf einer solchen Kreuzung von einem intervenierenden Straßenaufsichtsorgan einem L... mehr lesen...