IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seinen Richter Mag. Hengl über die Beschwerden der AA, Adresse 1, **** Z, vertreten durch RA BB, Adresse 2, **** Y, gegen ? das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Y vom 19.10.2022, ***, wegen drei Übertretungen der Straßenverkehrsordnung (LVwG-2023/31/0212), sowie ? den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck vom 19.10.2022, ***, wegen Entziehung der Lenkberechtigung (LVwG-2022/31/3116), ... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seinen Richter Dr. Visinteiner über die Beschwerden der AA, vertreten durch die BB Rechtsanwaltsgemeinschaft, Adresse 1, **** Z, gegen 1. das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Z vom 17.05.2022, Zl ***, wegen einer Übertretung nach der StVO, sowie 2. den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft W vom 31.08.2022, Zl ***, betreffend die Entziehung der Lenkberechtigung, nach Durchführung einer öffentlic... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol hat durch seine Richterin Mag.a Dr.in Strele über die Beschwerde der AA, in Z, Adresse 1, ? gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Y vom 19.02.2018, ******, betreffend drei Verwaltungsübertretung im Straßenverkehr, den I. Beschluss gefasst: 1. Das Beschwerdeverfahren wird eingestellt. 2. Die ordentliche Revision ist gemäß Art 133 Abs 4 B-VG nicht zulässig. ? gegen den Bescheid... mehr lesen...