IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol hat durch seine Richterin Mag.a Dr.in Strele über die Beschwerde der AA, in Z, Adresse 1, ? gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Y vom 19.02.2018, ******, betreffend drei Verwaltungsübertretung im Straßenverkehr, den I. Beschluss gefasst: 1. Das Beschwerdeverfahren wird eingestellt. 2. Die ordentliche Revision ist gemäß Art 133 Abs 4 B-VG nicht zulässig. ? gegen den Bescheid... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seinen Richter Mag. Piccolroaz über die Beschwerden des AA, Adresse 1, Z, vertreten durch Rechtsanwalt BB, Adresse 2, Y , gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft X vom 04.01.2018, Zl **** wegen Übertretungen der StVO, sowie gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft X vom 04.01.2018, Zl **** wegen Entziehung der Lenkberechtigung nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung zu R... mehr lesen...