Begründung: 1) BERUFUNGSVORBRINGEN UND ERMITTLUNGSERGEBNISSE: Das angefochtene Straferkenntnis enthält folgenden
Spruch: "Sie haben am 19.8.1994 um 15.21 Uhr in Wien, A-straße Kreuzung P-platz Richtung E-platz als Lenker der Straßenbahngarnitur Nr 11 aus der dort befindlichen Haltestelle kommend trotz aufleuchtendem Rotlichtes der VLSA die Kreuzung A-straße - P-platz durchfahren. Sie haben dadurch folgende Rechtsvorschrift verletzt: § 99/3 a StVO iVm § 38/5 StVO Wegen dieser Verwaltungsübe... mehr lesen...
Rechtssatz: Die für Straßenbahnen zu beachtenden Verkehrslichtsignalanlagen sind als Verkehrslichtsignalanlagen im Sinne des § 38 Abs 8 StVO zu qualifizieren und genießen in Falle ihrer "Genehmigung" durch die zuständige Behörde Verordnungsqualität. Verkehrslichtsignalanlagen im Sinne des § 38 Abs 5 StVO richten sich prinzipiell an alle Fahrzeuglenker. Verkehrslichtsignalanlagen im Sinne des § 38 Abs 8 StVO dienen entweder der Regelung des Verkehrs auf einzelnen Fahrstreifen oder für besti... mehr lesen...