Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber vorgeworfen, er habe am 15.07.2003 um 21 Uhr als Lenker des Lastkraftwagens mit Anhänger mit dem behördlichen Kennzeichen XY auf der A12 im Gemeindegebiet von Kundl bei km 23.900 in Fahrtrichtung Westen den rechten Fahrstreifen benutzt bzw sei auf diesem weiter gefahren, obwohl die Fahrstreifensignalisierung mit Lichtzeichen einen gelb blinkenden, halb rechts nach unten zeigenden Pfeil ausgestrahlt habe. Es wäre seine Pflicht ... mehr lesen...
Im angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber zur Last gelegt, er habe am 20.02.2002 um 22.49 Uhr auf der A 12, von Wörgl kommend, in Richtung Innsbruck fahrend, den PKW I-xxx gelenkt und dabei in Kundl, auf Höhe von Km 22,5 bis 24,5, die elektronische Ausleiteinrichtung für Kontrollen von Omnibussen, Lastkraftwagen, PKW sowie Motorrädern, die zur Kontrolle aktiviert gewesen sei, missachtet und sei auf der A 12 weitergefahren. Dadurch habe der Berufungswerber eine Verwaltung... mehr lesen...