Entscheidungen zu § 38 Abs. 7 StVO 1960

Verwaltungsgerichtshof

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RS Vwgh 1987/11/25 86/03/0136

Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §38 Abs5;StVO 1960 §38 Abs7;StVO 1960 §38 Abs8;
Rechtssatz: Für einen Kraftfahrzeuglenker ist (bei Vorhandensein mehrerer Fahrstreifen) allein die für seinen Fahrstreifen geltende Regelung (etwa Richtungspfeil nach links, Rotlicht der Verkehrslichtsignalanlage) maßgebend. Durch das für seinen Fahrstreifen geltende Rotlicht der Anlage ist ihm die Einfahrt in die K... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.11.1987

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