Entscheidungsgründe: Am 4.10.1982 ereignete sich gegen 16,10 Uhr im 15.Wiener Gemeindebezirk auf der ampelgeregelten Kreuzung Winckelmannstraße - Mariahilferstraße ein Verkehrsunfall, an dem der Kläger als Halter und Lenker des PKW mit dem Kennzeichen W 542.102 und die Zweitbeklagte als Halterin und Lenkerin des PKW mit dem Kennzeichen W 699.510 beteiligt waren. Die Erstbeklagte ist der Haftpflichtversicherer des letztgenannten Kraftfahrzeuges. Der Kläger, der mit seinem PKW die Kre... mehr lesen...
Norm: StVO §19 Abs5 BVStVO §38 Abs7
Rechtssatz: Ein grüner, nach links weisender Pfeil ist kein unbedingtes Gebot, nach links einzubiegen. Es ist vielmehr auch in einem solchen Fall die Vorschrift des § 19 Abs 5 StVO zu beachten. Entscheidungstexte 8 Ob 202/82 Entscheidungstext OGH 30.09.1982 8 Ob 202/82 Veröff: ZVR 1983/337 S 370 8 O... mehr lesen...