Norm: StVO §2 Abs1 Z4StVO §19 Abs6StVO §37 Abs5StVO §38 Abs3
Rechtssatz: Fahrzeuge, die aus Nebenfahrbahnen an eine besonders geregelte Kreuzung kommen und in der freigegebenen Richtung fahren, haben den Vorrang gegenüber den aus der Hauptfahrbahn einbiegenden Fahrzeugen. Entscheidungstexte 2 Ob 244/67 Entscheidungstext OGH 20.10.1967 2 Ob 244/67 ... mehr lesen...
Norm: StVO §22 Abs1StVO §37 Abs5
Rechtssatz: Der Lenker eines Speziallastkraftwagens, dessen Sicht durch die Bauweise des Fahrzeuges behindert ist, ist zu einer besonderen Vorsicht und Aufmerksamkeit im Straßenverkehr verpflichtet. Entscheidungstexte 11 Os 192/65 Entscheidungstext OGH 30.09.1965 11 Os 192/65 Veröff: ZVR 1966/194 S 191 Schl... mehr lesen...