Am 20. 8. 1969 ereignete sich auf der Bundesstraße 17 am Beginn der Großbaustelle "Umfahrung M" dadurch ein Verkehrsunfall, daß ein Verkehrszeichen, das Dienstnehmer des mit Straßenbauarbeiten betrauten Beklagten auf der - aus Richtung K gesehen - rechten Straßenseite aufgestellt hatten, umkippte, den auf einem Moped vorbeifahrenden Kläger am Hinterkopf traf und zu Sturz brachte. Mit der Behauptung, daß der Beklagte für die durch die unsichere Aufstellung des Verkehrszeichens verurs... mehr lesen...
Norm: ABGB §1311 IIbStVO §36 Abs6
Rechtssatz: Die Schutznorm des § 32 Abs 6 StVO bezweckt die Verhinderung von Schäden durch das Fehlen von Einrichtungen zur Verkehrsregelung und Kennzeichnung der Baustelle, wobei es unerheblich ist, ob solche Einrichtungen überhaupt nicht angebracht worden waren oder infolge mangelhafter Anbringung oder Erhaltung nicht mehr vorhanden waren. Die Schutznorm bezweckt aber nicht die Verhinderung von Schäden, die d... mehr lesen...