Rechtssatz: Ein behördlicher Entfernungsauftrag im Sinne des § 98 Abs 3 StVO setzt Einrichtungen zur Regelung und Sicherung des Verkehrs voraus. Eine solche Einrichtung liegt nicht vor bei einer Tafel mit einem im weißen Kreis abgedruckten Schriftzug - Privatstraße-. Daran ändert die (dadurch bedingte) gewisse Ähnlichkeit mit dem Verbotszeichen -Fahrverbot- in beiden Richtungen nichts (dies auch im Hinblick auf § 35 Abs 2 StVO, wonach Einrichtungen zur Regelung und Sicherung des Verkehrs v... mehr lesen...