Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber unter Punkt 1.) zur Last gelegt, er habe am 30.09.2007, um 02:22 Uhr das Kleinkraftrad mit dem Kennzeichen in der Gemeinde Schl, Hmweg, in einem durch Alkohol beeinträchtigen Zustand gelenkt. Der Test am geeichten Alkomaten habe einen Alkoholgehalt der Atemluft von 0,56 mg/l ergeben. Unter Punkt 2.) wurde dem Berufungswerber vorgehalten, er habe bei der in Rede stehenden Fahrt an der genannten Örtlichkeit das deutlich sichtbar... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Kundmachung eines Fahrverbotes für Motorfahrräder entspricht nicht (mehr) den gesetzlichen Vorgaben des § 52 lit a Z 8b StVO, wenn dem Vorschriftszeichen der rote Rand - ein unverzichtbares Merkmal eines Straßenverkehrszeichens, das ein Fahrverbot für Motorfahrräder kundmachen soll - fehlt. Nicht umsonst sieht die auf Grund des § 34 Abs 1 StVO erlassene, und daher den Erfordernissen der Sicherheit des Straßenverkehrs dienende, Straßenverkehrszeichenvorordnung 1998 in ihren ... mehr lesen...