Mit dem erstinstanzlichen Straferkenntnis wurde dem Beschuldigten spruchgemäß nachstehender Sachverhalt zur Last gelegt: ?Tatzeit: 10.11.2006 um 21.36 Uhr Tatort: Gemeindegebiet Langkampfen, A 12, Fahrtrichtung Osten, bei Strkm 9,318 Fahrzeug: Personenkraftwagen, XY (D) Sie haben als Lenker des angeführten Kraftfahrzeuges die gem § 3 der Verordnung des Landeshauptmannes von Tirol, LGBl Nr 86/2006, im Sanierungsgebiet auf der A-12 Inntalautobahn erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 100 km... mehr lesen...