Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Liezen, Politische Expositur Gröbming, vom 22. April 1986 wurde der Beschwerdeführer - nachdem die Strafverfügung vom 26. Juli 1985 zufolge rechtzeitig erhobenen Einspruches außer Kraft getreten war - schuldig erkannt, er habe am 23. Juli 1985 in der Zeit von 11.29 bis 11.43 Uhr einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw auf der L 704, Gemeindegebiet Gröbming, 1.) im Bereich des Vorschriftszeichens "Parken verboten" vor dem Rathaus (östlic... mehr lesen...
Index: StVO40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §24 Abs1 litcStVO 1960 §32 Abs2VStG §44a litaVStG §44a Z1
Rechtssatz: Die Bezeichnung eines Stehenlassens eines Pkw während einer Dauer von 14 Minuten ohne Durchführung einer Ladetätigkeit als "Halten" fällt in Ansehung des Tatbestandes des § 24 Abs 1 lit c StVO (iVm § 2 Abs 1 Z 27 und Z 28 StVO) nicht ins Gewicht (Hinweis E 9.3.1984... mehr lesen...
Index: StVO40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §24 Abs1 litcStVO 1960 §32 Abs2VStG §44a litaVStG §44a Z1VStG §48 Abs1 Z3
Rechtssatz: Enthält eine Strafverfügung den Vorwurf, den PKW auf einem bestimmten Schutzweg, und zwar in der Zeit von 11.29 Uhr bis 11.43 Uhr des Tattages, stehen gelassen zu haben, so wurde mit der Ausfertigung der Strafverfügung eine hinsichtlich aller für de... mehr lesen...