RS Vwgh 1987/6/17 86/03/0218

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Veröffentlicht am 17.06.1987
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Index

StVO
40/01 Verwaltungsverfahren
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §24 Abs1 litc
StVO 1960 §32 Abs2
VStG §44a lita
VStG §44a Z1
VStG §48 Abs1 Z3

Rechtssatz

Enthält eine Strafverfügung den Vorwurf, den PKW auf einem bestimmten Schutzweg, und zwar in der Zeit von 11.29 Uhr bis 11.43 Uhr des Tattages, stehen gelassen zu haben, so wurde mit der Ausfertigung der Strafverfügung eine hinsichtlich aller für den Schuldspruch nach § 24 Abs 1 lit c StVO wesentlichen Sachverhaltselemente eine Verfolgungshandlung gesetzt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986030218.X01

Im RIS seit

30.08.2019

Zuletzt aktualisiert am

30.08.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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