Index
StVONorm
StVO 1960 §24 Abs1 litcRechtssatz
Enthält eine Strafverfügung den Vorwurf, den PKW auf einem bestimmten Schutzweg, und zwar in der Zeit von 11.29 Uhr bis 11.43 Uhr des Tattages, stehen gelassen zu haben, so wurde mit der Ausfertigung der Strafverfügung eine hinsichtlich aller für den Schuldspruch nach § 24 Abs 1 lit c StVO wesentlichen Sachverhaltselemente eine Verfolgungshandlung gesetzt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986030218.X01Im RIS seit
30.08.2019Zuletzt aktualisiert am
30.08.2019