Mit dem nunmehr angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber nachfolgendes zur Last gelegt: ?Sie sind am 22.09.2003, gegen 15.50 Uhr, mit dem von Ihnen gelenkten PKW, amtlichen Kennzeichen XY (A), im Gemeindegebiet von Innsbruck, auf der Burgenlandstraße in Richtung Osten fahrend, im Kreuzungsbereich Burgenlandstraße/Amraser Straße mit einem Verkehrsunfall in ursächlichem Zusammenhang gestanden, bei dem ein anderes Fahrzeug beschädigt wurde. Sie haben es unterlassen: 1. nach... mehr lesen...
Rechtssatz: Ist Adressat einer Verwaltungsstrafnorm eine juristische Person, treten an ihre Stelle die für sie zur Vertretung nach außen berufenen natürlichen Personen bzw. - soweit solche bestellt sind - verantwortlich Beauftragte. Das verantwortliche Organ ist nicht nur dann strafbar, wenn es selbst das Tatbild der Verwaltungsübertretung verwirklicht, sondern auch dann, wenn das Tatbild durch andere Personen verwirklicht wird. Die Bestrafung des verantwortlichen Organs steht in diesem Fa... mehr lesen...