IM NAMEN DER REPUBLIK Das Verwaltungsgericht Wien hat durch seinen Richter Dr. Oppel über die Beschwerde der Frau A. B. gegen das Straferkenntnis der Landespolizeidirektion Wien, Polizeikommissariat Innere Stadt, vom 23.05.2022, Zl. VStV/…/2022, betreffend Verwaltungsübertretungen nach der Straßenverkehrsordnung (StVO), zu Recht e r k a n n t : I. Gemäß § 50 VwGVG wird der Beschwerde stattgegeben, das beschwerdegegenständliche Straferkenntnis behoben und das Verwaltungss... mehr lesen...