Entscheidungen zu § 28 Abs. 1 StVO 1960

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-3 von 3

TE Vwgh Erkenntnis 2014/12/17 2012/03/0156

I. Sachverhalt und Verfahrensgang A. Angefochtene Entscheidung 1. Mit dem angefochtenen Bescheid stellte die belangte Behörde über Antrag des Landeshauptmanns von Niederösterreich vom 15. September 2011 fest, dass die Eisenbahnstrecke der mitbeteiligten Partei von Wien/Matzleinsdorferplatz nach Baden/Josefsplatz im Bereich der Fgasse zwischen den Straßen A (Beginn) und der Sgasse (Ende) in der Marktgemeinde G eine öffentliche Eisenbahn ist, und zwar eine Nebenbahn gemäß §... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 17.12.2014

TE Vwgh Erkenntnis 2006/11/14 2004/03/0024

I. 1. Der Landeshauptmann von Tirol richtete am 2. Juli 2003 an den Beschwerdeführer folgenden Bescheid: "Spruch:      Der Landeshauptmann entscheidet gemäß § 41 Abs. 2 Eisenbahngesetz wie folgt:      I. (Der Beschwerdeführer) hat die Beseitigung der auf seinem Grundstück Gp. 102/21 KG Natters befindlichen 2 Föhren, 1 Trauerweide, 2 Obstbäume sowie der Thujenhecke im Sichtdreieck des 3. Quadranten bei der schienengleichen Eisenbahnkreuzung bei km 4,610 der Bahnstrecke Innsbruc... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 14.11.2006

RS Vwgh 2006/11/14 2004/03/0024

Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung93 Eisenbahn
Norm: EisenbahnG 1957;StVO 1960 §1 Abs1;StVO 1960 §20 Abs1;StVO 1960 §28 Abs1;
Rechtssatz: Der aus der Schutznorm des § 20 Abs 1 Satz 1 StVO 1960 abgeleitete Grundsatz, wonach ein Fahrzeuglenker seine Fahrgeschwindigkeit so zu wählen hat, dass er sein Fahrzeug beim Auftauchen eines Hindernisses rechtzeitig zum Stehen bringen oder zumindest das Hindernis umfahren kann... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 14.11.2006

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