Begründung: I) Folgender wesentliche Sachverhalt lag der Entscheidung der Erstbehörde zu Grunde: Das gegenständliche Strafverfahren wurde eingeleitet durch Anzeige der Wiener Handelskammer - Sektion Verkehr, derzufolge das gegenständliche Fahrzeug am 4.11.1991 um 13.05 Uhr im Bereich des Tatortes abgestellt vorgefunden wurde. Der Anzeige wurde ein Lichtbild beigeschlossen, welches das Fahrzeug unmittelbar vor einem Verkehrszeichen "Halten und Parken verboten" mit Zusatztafeln "ausgenommen ... mehr lesen...
Rechtssatz: Entfernen sich sämtliche Insassen eines Kraftfahrzeuges von diesem, so liegt kein kurzes Halten zum Aus- oder Einsteigen vor. Schlagworte Halteverbot, Taxistandplatz, Halten zum Aus- und Einsteigen mehr lesen...