RS UVS Wien 1992/02/11 03/19/269/92

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Veröffentlicht am 11.02.1992
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Rechtssatz

Entfernen sich sämtliche Insassen eines Kraftfahrzeuges von diesem, so liegt kein kurzes Halten zum Aus- oder Einsteigen vor.

Schlagworte
Halteverbot, Taxistandplatz, Halten zum Aus- und Einsteigen
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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