IM NAMEN DER REPUBLIK Das Verwaltungsgericht Wien hat durch die Richterin Dr. Findeis über die Beschwerde des Herrn Dr. K. B. vom 13.12.2017 gegen das Straferkenntnis der Landespolizeidirektion Wien, Polizeikommissariat …, vom 13.11.2017, Zahl …, wegen Übertretung des § 22 Abs. 2 StVO, zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird Folge gegeben, das Straferkenntnis aufgehoben und das Verwaltungsstrafverfahren gemäß § 45 Abs. 1 Z 2 VStG eingestellt. Dem Beschwerdeführer werden keine ... mehr lesen...