Norm: StVO 1960 §21 Abs1StVO 1960 §21 Abs2
Rechtssatz: Kein Verstoß gegen § 21 Abs 1 und 2 StVO 1960, wenn ein Fahrzeuglenker, um einen Zusammenstoß im Begegnungsverkehr zu vermeiden, sein Fahrzeug dadurch zum Stillstand bringt, daß er es in einen Schneewall lenkt. Entscheidungstexte 2 Ob 238/67 Entscheidungstext OGH 10.11.1967 2 Ob 238/67 S... mehr lesen...
Norm: StVO 1960 §21 Abs2
Rechtssatz: Die in der bezogenen Vorschrift statuierte Anzeigepflicht gilt nicht in allen Fällen der Verminderung der Fahrgeschwindigkeit, sondern mit der Einschränkung, daß die Anzeige durch die Verkehrssicherheit gefordert wird. Es wird also auf die Umstände des einzelnen Falles ankommen. Entscheidungstexte 2 Ob 163/66 Entscheidungstext OGH 23.06.1966 2 O... mehr lesen...