IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich erkennt durch seinen Richter Mag. Zöbl über die Beschwerde des D S, geb. x, W, gegen den Bescheid der Landespolizeidirektion Oberösterreich, Polizeikommissariat Wels, vom 12.07.2022, GZ: 2-VA-5700-54-2022, betreffend die Anordnung einer Nachschulung, zu Recht: I. Die Beschwerde wird abgewiesen und der angefochtene Bescheid mit der Maßgabe bestätigt, dass sich der Beschwerdeführer einer Nachschulung für verkehr... mehr lesen...