IM NAMEN DER REPUBLIK Das Verwaltungsgericht Wien hat durch seine Richterin Mag. Linkenhöller über die Beschwerde des Herrn Ro. R., Wien, A.-gasse, gegen das Straferkenntnis der Landespolizeidirektion Wien, Polizeikommissariat …, vom 26.09.2017, Zl. VStV/917300807259/2017, wegen Verwaltungsübertretung gemäß § 17 Abs. 3 Ziffer 1 StVO, zu Recht e r k a n n t: I. Gemäß § 50 VwGVG wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen und das angefochtene Straferkenntnis bestätigt. I... mehr lesen...