Entscheidungsgründe: Am 6. 6. 2005 gegen 19:30 Uhr kam es in Landeck zu einem Verkehrsunfall, an dem der Kläger als Radfahrer und die Erstbeklagte als Lenkerin und Halterin ihres bei der zweitbeklagten Partei haftpflichtversicherten Pkw beteiligt waren. Die Straße ist im Unfallbereich „gut 5,8 m breit“ und hat eine Steigung von 6 bis 8 %. Die Sichtstrecke beträgt weit über 50 m. Zur Zeit des Unfalls war die Fahrbahn trocken. Der Kläger befand sich auf der Rückkehr von einer Mountainb... mehr lesen...