Index: StVO40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §12 Abs1StVO 1960 §15 Abs5StVO 1960 §7 Abs1VStG §31 Abs1VStG §44a litaVStG §44a Z1
Rechtssatz: Ausführungen darüber, dass die falsche Angabe eines Wiener Gemeindebezirkes der zutreffenden Umschreibung eines Tatortes dann nicht Abbruch tut, wenn der Tatort auf andere Weise klar umschrieben ist. Ferner Ausführungen über die Unzulässigk... mehr lesen...