IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch Mag. Dr. Grünstäudl als Einzelrichter über die Beschwerde des A, in ***, ***, vertreten durch B, Rechtsanwalt in ***, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft St. Pölten vom 30. März 2022, Zl. ***, betreffend Übertretungen der Straßenverkehrsordnung 1960 und des Kraftfahrgesetzes 1967, nach Durchführung einer öffentlich mündlichen Verhandlung zu Recht: 1. Die Beschwerde wird hinsich... mehr lesen...