Norm: StVO §11 Abs3
Rechtssatz: Ein Handzeichen in der Art, daß der linke Arm in einem Winkel von vierzig bis fünfundvierzig Grad von der Senkrechten gemessen vom Körper weggehalten wird ist jedenfalls so deutlich, daß es nur als Anzeige einer beabsichtigten Fahrtrichtungsänderung aufgefaßt werden kann. Entscheidungstexte 2 Ob 206/77 Entscheidungstext OGH 03.11.1977 2 Ob 206/77 ... mehr lesen...
Norm: StVO §11 Abs3
Rechtssatz: Der geringere Auffälligkeitswert des Blinkers eines älteren VW-Modells läßt sich noch nicht als "gestörte Vorrichtung" im Sinne des § 11 Abs 3 StVO qualifizieren. Entscheidungstexte 8 Ob 73/76 Entscheidungstext OGH 26.05.1976 8 Ob 73/76 8 Ob 99/78 Entscheidungstext OGH 28.06.1978 8 Ob 99/7... mehr lesen...
Norm: StVO §11 Abs3
Rechtssatz: Die Unterbrechung des Handzeichens während des Zurückschaltens auf den ersten Gang verstößt nicht gegen die Vorschriften der StVO. Entscheidungstexte 2 Ob 50/71 Entscheidungstext OGH 27.05.1971 2 Ob 50/71 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0073894 Dokum... mehr lesen...
Norm: StVO §11 Abs3
Rechtssatz: Ein ununterbrochenes Handzeichen vom Beginn des Einordnens bis vor Ausführung des Einbiegens wird vom Gesetz nicht gefordert. Entscheidungstexte 2 Ob 50/71 Entscheidungstext OGH 27.05.1971 2 Ob 50/71 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0073899 Dokumentnu... mehr lesen...
Norm: StVO §3 B1cStVO 1960 §11 Abs2StVO 1960 §11 Abs3
Rechtssatz: Andere Verkehrsteilnehmer (hier Fußgänger) können darauf vertrauen, daß ein Kraftfahrzeuglenker, der vor einer Kreuzung rechts blinkt, nach rechts einbiegen wird. Entscheidungstexte 2 Ob 65/71 Entscheidungstext OGH 01.04.1971 2 Ob 65/71 Veröff: ZVR 1972/20 S 42 8 Ob ... mehr lesen...
Norm: KFG 1955 §85 Abs1 AKFG 1955 §86 Abs1StVO §11 Abs3
Rechtssatz: Eine Signalstange stellt einen unentgeltlichen Ausrüstungsgegenstand eines Kraftfahrzeug dar, wenn Handzeichen wegen der Beschaffenheit des Fahrzeuges oder seiner Ladung nicht erkennbar sind. Entscheidungstexte 2 Ob 319/68 Entscheidungstext OGH 28.11.1968 2 Ob 319/68 Veröff: ZVR 1969/230 S 203 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 BIIbStVO §11 Abs3
Rechtssatz: Gleichteiliges Verschulden eines Traktorführers, der auf einer Durchzugsstraße nach dem Einordnen zur Fahrbahnmitte nach links abbiegt, ohne unmittelbar vor dem Abbiegen noch einmal den Nachfolgeverkehr zu beobachten, obwohl für diesen infolge der Breite des Anhängers Blinkzeichen und Handzeichen erst auf kurze Distanz sichtbar wurden, und eines Personenkraftwagen - Lenkers, der in zu knappem Seite... mehr lesen...