RS OGH 1977/11/3 2Ob206/77

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 03.11.1977
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Norm

StVO §11 Abs3

Rechtssatz

Ein Handzeichen in der Art, daß der linke Arm in einem Winkel von vierzig bis fünfundvierzig Grad von der Senkrechten gemessen vom Körper weggehalten wird ist jedenfalls so deutlich, daß es nur als Anzeige einer beabsichtigten Fahrtrichtungsänderung aufgefaßt werden kann.

Entscheidungstexte

  • 2 Ob 206/77
    Entscheidungstext OGH 03.11.1977 2 Ob 206/77

Schlagworte

SW: Auto

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0073895

Dokumentnummer

JJR_19771103_OGH0002_0020OB00206_7700000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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