Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §100 Abs5a;VStG §50;
Rechtssatz: Auf die Erlassung einer Organstrafverfügung nach § 100 Abs 5 a StVO besteht, da es sich wie bei der Erlassung von Organstrafverfügungen überhaupt nach § 50 VStG 1950 um einen Akt des freien Ermessens handelt, kein Rechtsanspruch; vorbehaltlich Willkürkontrolle; wobei Willkür allerdings beim Verfassungsger... mehr lesen...