Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit in Beschwerde gezogenem Bescheid vom 09.06.2020 wies die belangte Behörde (im Folgenden: SVS) die Anträge des Beschwerdeführers vom 01.10.2019 auf Befreiung von der Rezeptgebühr (Spruchpunkt 1.) und der Kostenbeteiligung für Heilbehelfe und Hilfsmittel (Spruchpunkt 2.) für den Zeitraum von 24.10.2019 bis 23.10.2020 ab. Begründend führte die belangte Behörde aus, dass der Beschwerdeführer (Anm.: der bereits bis 23.10.2019 von der Rezeptge... mehr lesen...