Norm: GewO 1859 §55GSVG
Rechtssatz: Für die
Begründung: der Kammermitgliedschaft als auch der Versicherungspflicht kommt es nicht auf den (faktischen) selbständigen Betrieb eines Unternehmens, sondern auf die Berechtigung zum selbständigen Betrieb eines Unternehmens an (hier: Abwesenheitskurator der den Betrieb führt). Entscheidungstexte 10 ObS 264/88 Entscheidungstext OGH 22.11.1988... mehr lesen...
Norm: LPfG §4 Abs1GSVG §66
Rechtssatz: § 66 GSVG regelt die Pfändbarkeit der auf Grund dieses Gesetzes bestehenden Ansprüche als Spezialbestimmung, sodaß die davon abweichenden Bestimmungen des Lohnpfändungsgesetzes unanwendbar sind. Entscheidungstexte 3 Ob 94/82 Entscheidungstext OGH 08.09.1982 3 Ob 94/82 Veröff: SZ 55/118 E... mehr lesen...
Das Erstgericht wies den Antrag der betreibenden Partei ab, gegen die verpflichtete Partei auf Grund des Versäumungsurteiles des Handelsgerichtes Wien vom 5. 12. 1980, 13 Cg 221/80, zur Hereinbringung der Forderung von 424 691 S samt Anhang die Exekution durch Pfändung und Einziehungsüberweisung der der verpflichteten Partei als Pensionistin gegen den Drittschuldner Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft, Landesstelle Steiermark (Versicherungsnummer 553128-31), angebli... mehr lesen...