Entscheidungsgründe: I. Das Oberlandesgericht Graz beantragt nach Art140 B-VG die Feststellung, daß §43 GSPVG idF der 18. GSPVG-Novelle und §61 GSVG in der Stammfassung und idF der 3. GSVG-Novelle verfassungswidrig waren. II. 1. In seinem Antrag macht das Oberlandesgericht Graz die Verfassungswidrigkeit dieser Bestimmungen wegen Verstoßes gegen das Gleichheitsgebot geltend. Zur Antragslegitimation führt es aus, daß dem gerichtlichen Verfahren eine Klage gegen einen Bescheid... mehr lesen...
Index: 66 Sozialversicherung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzGSPVG §43GSVG §61
Rechtssatz: Feststellung der Verfassungswidrigkeit der Ruhensbestimmungen des §43 GSPVG idF der 18. GSPVG-Novelle, BGBl. 447/1969, und des §61 GSVG in der Stammfassung und idF der 3. GSVG-Novelle, BGBl. 586/1980, wegen Verstoß gegen den Gleichheitssatz; Hinweis auf E v 15.12.90, G33,34/89, und E v 14.06.91... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Beim Verfassungsgerichtshof sind folgende (jeweils mit der Geschäftszahl des Verfassungsgerichtshofs und dem korrespondierenden Aktenzeichen des antragstellenden Gerichts) angeführte Verfahren über Anträge des Obersten Gerichtshofs sowie der Oberlandesgerichte Wien, Linz und Graz nach Art140 B-VG anhängig, mit denen die Verfassungswidrigkeit der Bestimmungen des Gewerblichen Sozialversicherungsgesetzes betreffend das Ruhen von Pensionsansprüchen beim Zusamme... mehr lesen...
Index: 66 Sozialversicherung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art140 Abs1 / PrüfungsgegenstandGSVG §60GSVG §61GSVG §130 Abs2
Leitsatz: Feststellung der Verfassungswidrigkeit des §60 und §61 GSVG
betreffend das Ruhen von Pensionsansprüchen bei Zusammentreffen mit
Einkommen aus einer Erwerbstätigkeit wegen Verstoßes gegen den
Gleichheitssatz; Hinweis auf Aufhebung der Ruhensbestimmungen im ASVG
durc... mehr lesen...