Entscheidungsgründe: Der Kläger übte bis 31.12.1989 aufgrund von verschiedenen Gewerbeberechtigungen eine selbständige Erwerbstätigkeit aus. Er legte die Gewerbeberechtigungen zum Teil unbedingt und zum Teil unter der Bedingung zurück, daß eine mit Gesellschaftsvertrag vom 6.12.1989 gegründete Gesellschaft mit beschränkter Haftung gleiche Gewerbeberechtigungen erlangt. Die Anzeige über die Zurücklegung der Gewerbeberechtigungen langte bei einer der zuständigen Gewerbebehörden am 29.... mehr lesen...
Norm: GSVG idF 16.GSVGNov §4 Abs3 Z4GSVG idF 16.GSVGNov §130 Abs2 lita
Rechtssatz: Es reicht nicht aus, daß der Versicherte aufgrund der bedingt zurückgelegten Gewerbeberechtigung keine selbständige Erwerbstätigkeit mehr ausübt, sondern dies bildet nur eine zusätzliche Voraussetzung. Entscheidungstexte 10 ObS 29/92 Entscheidungstext OGH 16.06.1992 10 ObS 29/92 ... mehr lesen...