Entscheidungen zu § 38 GSVG

Bundesverwaltungsgericht

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TE Bvwg Erkenntnis 2020/1/24 W167 2128978-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die belangte Behörde stellte mit dem angefochtenen Bescheid fest, dass 1. die monatliche Beitragsgrundlage in der Krankenversicherung nach dem Gewerblichen Sozialversicherungsgesetzes (GSVG) für die Beschwerdeführerin im Zeitraum XXXX € 525,73 betrage und 2. die Beschwerdeführerin zum XXXX verpflichtet ist, a) Beiträge zur Krankenversicherung in Höhe von € 139,99, b) Verzugszinsen in Höhe von € 7,51 (und dass ab XXXX weitere Verzugszinsen... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 24.01.2020

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