Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid hat die belangte Behörde festgestellt, dass die Beschwerdeführerin auf Grund ihrer Tätigkeit als Aufsichtsrätin in der Zeit vom 1. Jänner bis zum 31. Dezember 2000 der Pflichtversicherung in der Kranken- und in der Pensionsversicherung nach § 2 Abs. 1 Z. 4 GSVG unterlegen sei. In der Begründung: führte die belangte Behörde nach Wiedergabe des Verwaltungsgeschehens und Darstellung der einschlägigen Rechtslage aus, die Beschw... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer bezieht seit 1. Jänner 1997 als Richter im Ruhestand einen monatlichen Ruhegenuss von (anfänglich) S 94.400,-- brutto. Er ist in der Krankenversicherung nach dem B-KUVG pflichtversichert. Daneben erzielte er seit etwa 1988 der Einkommensteuerpflicht unterliegende Einkünfte aus einer Tätigkeit als Lehrbeauftragter, aus Seminaren, Autorenhonoraren, Privatgutachten und Konsulententätigkeiten. In der Versicherungserklärung für selbständig Erwerbstätige nach § 2 ... mehr lesen...
Index: 66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: GSVG 1978 §2 Abs1 Z4;GSVG 1978 §35b Abs1;GSVG 1978 §35b;GSVG 1978 §36 Abs1;
Rechtssatz: Eine analoge Anwendung des § 35b GSVG auf die Beitragsleistung eines auf Grund eines Pensionsbezuges in der Krankenversicherung Pflichtversicherten ist angesichts des klaren Wortlautes der maßgeblichen Bestimmungen und ihrer Entstehungsgeschichte nicht möglich. ... mehr lesen...