Der nach § 2 Abs. 1 Z. 1 GSVG pflichtversicherte Beschwerdeführer beantragte am 22. November 1988 bei der mitbeteiligten Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft unter Berufung auf die Ableistung von Kaderübungen bzw. freiwilligen Waffenübungen (außerordentlicher Präsenzdienst im Sinne des § 27 Abs. 3 Z. 4 und 5 des Wehrgesetzes 1978) in der Zeit vom 17. Oktober 1988 bis 19. November 1988 die "Refundierung bzw. Gutschrift der für diesen Zeitraum geleisteten Sozialversich... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: ASVG §56a;GSVG 1978 §28 Abs1;GSVG 1978 §28 Abs2;
Rechtssatz: Während des (hier: außerordentlichen) Präsenzdienstes ist auch ein "untermonatiges" Ruhen der Beitragspflicht nach GSVG bei der Bemessung der Monatsbeiträge zu veranschlagen, weil auch für dieses gem § 28 Abs 2 GSVG iVm § 56a ASVG vom Bund an den Versicherungs... mehr lesen...