Mit dem im Instanzenzug ergangenen, angefochtenen Bescheid hat die belangte Behörde die vorläufige monatliche Beitragsgrundlage der Beschwerdeführerin in der Krankenversicherung und in der Pensionsversicherung für das Jahr 1999 gemäß § 25a GSVG in Verbindung mit § 273 Abs. 12 GSVG mit S 42.812,-- festgesetzt. Nach der Begründung: dieses Bescheides stehe fest, dass der Einkommensteuerbescheid der Beschwerdeführerin für das Jahr 1996 Einkünfte aus Gewerbebetrieb in der Höhe von S 335.945... mehr lesen...
Index: 66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: GSVG 1978 §25a Abs1 Z2 idF 1998/I/139;GSVG 1978 §273 Abs12 idF 1998/I/139;
Rechtssatz: Durch die Verweisung in § 273 Abs 12 GSVG soll nicht die Berechnung des § 25a Abs 1 Z 2 GSVG zur Gänze durch die am 31.12.1997 in Geltung gestandene Regelung, sondern sollen nur die für diese Berechnung maßgebenden Ausgangsgrößen (für das drittvorangegangene Kalenderjahr festg... mehr lesen...