RS Vwgh 2000/2/23 99/08/0152

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Veröffentlicht am 23.02.2000
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66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

GSVG 1978 §25a Abs1 Z2 idF 1998/I/139;
GSVG 1978 §273 Abs12 idF 1998/I/139;

Rechtssatz

Durch die Verweisung in § 273 Abs 12 GSVG soll nicht die Berechnung des § 25a Abs 1 Z 2 GSVG zur Gänze durch die am 31.12.1997 in Geltung gestandene Regelung, sondern sollen nur die für diese Berechnung maßgebenden Ausgangsgrößen (für das drittvorangegangene Kalenderjahr festgestellten Beitragsgrundlagen) durch die für das drittvorangegangene Jahr nach der am 31.12.1997 geltenden Rechtslage festgestellten Beitragsgrundlagen ersetzt werden (ausführliche Begründung im Erk).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1999080152.X01

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

21.06.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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