Der Beschwerdeführer ist seit etwa 1976 Inhaber der Gewerbeberechtigungen für Handelsagentur (§ 103 Abs. 1 lit. b Z. 24 GewO 1973) und Handelsgewerbe (§ 103 Abs. 1 lit. b Z. 25 GewO 1973) und unterliegt auf Grund dieser Erwerbstätigkeit der Pflichtversicherung in der Kranken- und Pensionsversicherung nach dem GSVG. Trotz richtig gespeicherter Steuernummer erhielt die mitbeteiligte Sozialversicherungsanstalt vom Finanzamt über das Bundesrechenzentrum keine Daten hinsichtlich ... mehr lesen...
Index: 66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: GSVG 1978 §27 Abs4 idF 1986/112;GSVG 1978 §27 Abs5 idF 1986/112;GSVG 1978 §35 Abs2 idF 1987/610;
Rechtssatz: Aus dem Zusammenhalt der Bestimmungen des § 27 Abs. 4 und 5 und des § 35 Abs. 2 GSVG ist abzuleiten, dass in solchen Fällen, in denen der rechtskräftige Einkommensteuerbescheid erst im Laufe des Quartals vorliegt, eine darauf gestützte Nachtragsvorschreib... mehr lesen...
Index: 66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: GSVG 1978 §27 Abs4 idF 1986/112;GSVG 1978 §27 Abs5 idF 1986/112;GSVG 1978 §35 Abs2 idF 1987/610;
Rechtssatz: Aus den Regelungen des § 27 Abs 4 zweiter Satz, § 27 Abs 5 und § 35 Abs 2 GSVG ergibt sich, dass der Sozialversicherungsträger bereits ab Beginn eines Quartals berechtigt ist, die Vorschreibung zu berechnen. European Case Law Ident... mehr lesen...