Aus der Beschwerde und der mit ihr in Ablichtung vorgelegten Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich nachstehender Sachverhalt: Nach dem Beschwerdevorbringen war der Beschwerdeführer zeit seines Berufslebens als Unternehmensberater tätig und auf Grund dieser Tätigkeit zuletzt nach dem GSVG pflichtversichert. Sein hauptsächliches Einkommen habe er aus der Unternehmensberatung erzielt. Daneben habe er noch Gewerbeberechtigungen für Werbeberatung, Werbemittlung, Schrift... mehr lesen...
Index: 66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: GSVG 1978 §25 Abs1;GSVG 1978 §25a Abs1;GSVG 1978 §26 Abs1;GSVG 1978 §26a Abs1;
Rechtssatz: Die Bestimmungen des § 25a Abs1, § 26 Abs1 und § 26a Abs 1 GSVG, die Ausnahmen von der Grundregel des § 25 Abs1 GSVG vorsehen, regeln nur Fälle, in denen der in der Grundregel vorgesehene Vergleichsmaßstab entweder nicht besteht oder, bezogen auf andere vergangene Zeiträum... mehr lesen...