Begründung: Der bei der beklagten Partei krankenversicherte Kläger stand im vierten Quartal 1996 bei Dr. Manfred D*****, Facharzt für Nuklearmedizin in Salzburg, in Behandlung. Dieser ist kein Vertragsarzt der beklagten Partei. Der Kläger hat das vom genannten Facharzt in Rechnung gestellte Honorar von S 1.783,80 (inklusive 20 % Umsatzsteuer) bezahlt, und diese Honorarnote bei der beklagten Partei zur Kostenerstattung eingereicht. Von der beklagten Partei wurden ihm hierauf Kos... mehr lesen...
Begründung: Da das hier zu beurteilende Klagebegehren auf Kostenerstattung für eine Untersuchung durch einen Wahlarzt keine wiederkehrenden Leistungen in Sozialrechtssachen betrifft, ist nach § 46 Abs 1 ASGG die Revision nur bei Vorliegen einer erheblichen Rechtsfrage zulässig. Eine solche wird in der außerordentlichen Revision jedoch nicht dargetan. Da das hier zu beurteilende Klagebegehren auf Kostenerstattung für eine Untersuchung durch einen Wahlarzt keine wiederkehrenden L... mehr lesen...
Norm: ASVG §453ASVG §455B-VG Art18B-VG Art89GSVG §227
Rechtssatz: Die Satzungen der Träger der Sozialversicherung sind generelle Akte der Selbstverwaltung, die verfassungsrechtlich als Verordnung zu qualifizieren sind. Als Rechtsverordnungen sind sie "gehörig kundzumachen", wobei die Veröffentlichung in der (nach § 31 Abs 3 Z 7 ASVG vom Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger herauszugebenden) Fachzeitschrift "Soziale Sicher... mehr lesen...
Norm: GewO 1859 §55GSVG
Rechtssatz: Für die
Begründung: der Kammermitgliedschaft als auch der Versicherungspflicht kommt es nicht auf den (faktischen) selbständigen Betrieb eines Unternehmens, sondern auf die Berechtigung zum selbständigen Betrieb eines Unternehmens an (hier: Abwesenheitskurator der den Betrieb führt). Entscheidungstexte 10 ObS 264/88 Entscheidungstext OGH 22.11.1988... mehr lesen...