Begründung: Rechtliche Beurteilung Aus dem Revisionsantrag folgt, dass sich die außerordentliche Revision des Klägers gegen die Bejahung der Rückersatzpflicht im Gesamtausmaß von S 29.154,40 richtet. Im hierin enthaltenen Umfang von S 14.798,54 ist sie daher schon deshalb zurückzuweisen, weil das Ersturteil in diesem Umfang mangels Berufung durch den Kläger in Teilrechtskraft erwuchs und demzufolge auch nicht mehr Gegenstand des Berufungsurteils war. I... mehr lesen...
Norm: ASVG §40ASVG §107ASVG §368 Abs2GSVG §20GSVG §155
Rechtssatz: Der Leistungsempfänger oder Zahlungsempfänger muss dem Versicherungsträger schon den Beginn einer Erwerbstätigkeit anzeigen, auch wenn zu dieser Zeit noch nicht feststeht, in welcher Höhe ihm ein Einkommen zufließen wird. Der Versicherungsträger muss nämlich in die Lage versetzt werden, über die Gewährung der Leistung als Vorschuss zu entscheiden. Entscheidun... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beklagte Partei gewährt dem Kläger auf Grund seines Antrags vom 17. Februar 1979 seit 1. März 1979 die vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer. In dem Bescheid vom 9. April 1979 über die Gewährung der Alterspension stellte sie zugleich die dem Kläger ab 1. März 1979 gebührende Ausgleichszulage mit S 1.323,50 monatlich fest, wobei sie Einkommen des Klägers aus einem von ihm gepachteten landwirtschaftlichen Betrieb berücksichtigte. Auf Grund d... mehr lesen...
Norm: GewO 1859 §55GSVG
Rechtssatz: Für die
Begründung: der Kammermitgliedschaft als auch der Versicherungspflicht kommt es nicht auf den (faktischen) selbständigen Betrieb eines Unternehmens, sondern auf die Berechtigung zum selbständigen Betrieb eines Unternehmens an (hier: Abwesenheitskurator der den Betrieb führt). Entscheidungstexte 10 ObS 264/88 Entscheidungstext OGH 22.11.1988... mehr lesen...