Begründung: Gemäß §§ 528a, 510 Abs 3 ZPO kann sich der Oberste Gerichtshof bei Zurückweisung eines Rekurses gegen einen berufungsgerichtlichen Aufhebungsbeschluss wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (§ 502 Abs 1 ZPO) auf eine zur Ausführung der Zurückweisungsgründe notwendige Darstellung beschränken. Gemäß Paragraphen 528 a,, 510 Absatz 3, ZPO kann sich der Oberste Gerichtshof bei Zurückweisung eines Rekurses gegen einen berufungsgerichtlichen Aufhebungsbeschluss wegen Fe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Im Jahre 1986 schloß der Kläger bei der beklagten Partei zwei Er- und Ablebensversicherungen mit Gewinnbeteiligung ab, die auch eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung beinhalteten. Versicherungsbeginn war 1. 5. 1986, der Versicherungsablauf wurde bei der einen Polizze mit 1. 5. 2001, bei der anderen mit 1. 5. 2024 festgelegt. Als Beruf des Klägers wurde "Zimmerer" angeführt. Inhalt des Versicherungsvertrages waren unter anderem die besonderen Versicherun... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger hat bei der beklagten Partei eine Er- und Ablebensversicherung mit Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung abgeschlossen. Der Versicherungsbeginn war am 1. 3. 1989, die Versicherung endet am 1. 3. 2003. Für den Fall der Berufsunfähigkeit wurden eine jährliche Barrente von S 96.000 sowie Prämienbefreiung vereinbart. Der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung liegen die Besonderen Bedingungen der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung zugrunde, deren für den vor... mehr lesen...
Norm: ASVG §255 Abs1ASVG §273 Abs1BVB Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung §2GSVG §153
Rechtssatz: Der Begriff der Berufsunfähigkeit im Sozialversicherungsrecht ist - trotz weitgehend gleicher Wortwahl in den entsprechenden Bestimmungen - anders definiert als in § 2 der Besonderen Bedingungen für die Berufsunfähigkeitsversicherung. Auch vom Invaliditätsbegriff in der Unfallversicherung unterscheidet sich der Begriff der Berufsunfähigkeit in de... mehr lesen...
Norm: GewO 1859 §55GSVG
Rechtssatz: Für die
Begründung: der Kammermitgliedschaft als auch der Versicherungspflicht kommt es nicht auf den (faktischen) selbständigen Betrieb eines Unternehmens, sondern auf die Berechtigung zum selbständigen Betrieb eines Unternehmens an (hier: Abwesenheitskurator der den Betrieb führt). Entscheidungstexte 10 ObS 264/88 Entscheidungstext OGH 22.11.1988... mehr lesen...