Begründung: Die zwischen der Klägerin und Johann M***** geschlossene Ehe wurde mit Beschluss des Bezirksgerichtes Deutschlandsberg vom 14. 2. 1984 gemäß § 55a EheG geschieden. In der anlässlich der einvernehmlichen Scheidung geschlossenen Vereinbarung verpflichtete sich Johann M*****, der Klägerin einen angemessenen Unterhalt zu bezahlen, wobei eine Festsetzung der Unterhaltshöhe vorerst nicht erfolgte, da Johann M***** damals nur eine Notstandsunterstützung bezog. Die zwischen d... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile leben in aufrechter Ehe. Die Klägerin und gefährdete Partei (in der Folge nur mehr als Klägerin bezeichnet) begehrt vom Beklagten und Gegner der gefährdeten Partei (in der Folge nur mehr als Beklagter bezeichnet) rückständigen Unterhalt für die Zeit vom 1. 7. 1997 bis 30. 6. 2000 in der Höhe von S 557.779 zuzüglich S 30.000 an kapitalisierten Zinsen, sowie laufende Unterhaltsbeiträge in der Höhe von monatlich S 30.000 ab 1. 7. 2000. Sie beantragte, dem ... mehr lesen...