Begründung: Der am 23.8.1933 geborene Kläger verfügte in der Vergangenheit über folgende Gewerbeberechtigungen: Gastgewerbe in der Betriebsart Fremdenheim, geführt als Appartementhaus; Hotelwagen-Gewerbe, beschränkt auf die Ausübung mit einem PKW; Betriebsberatung im Fremdenverkehr; technisches Büro (Beratung, Verfassung von Plänen und Berechnungen von technischen Anlagen und Einrichtungen) auf dem Fachgebiet der Raumgestaltung und Innenarchitektur, beschränkt auf Hotel- und G... mehr lesen...