Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom XXXX stellte die SVA über Antrag des nunmehrigen Beschwerdeführers fest, dass dieser im Zeitraum XXXX der Pflichtversicherung in der Krankenversicherung gemäß § 14b GSVG unterlag, führte die monatliche Beitragsgrundlage in der Krankenversicherung gemäß §§ 25, 35b GSVG iVm § 14e GSVG für die Jahre 2009, 2010 und 2011 an und verpflichtete den Beschwerdeführer zur monatlichen Entrichtung von näher ausgeführten Krankenversich... mehr lesen...