Entscheidungen zu § 141 GSVG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-2 von 2

TE Vwgh Erkenntnis 1998/12/22 98/08/0183

Aus der Beschwerde und dem ihr beigeschlossenen angefochtenen Bescheid ergibt sich folgender Sachverhalt: Mit Bescheid vom 9. Dezember 1988 hat die mitbeteiligte Sozialversicherungsanstalt festgestellt, daß der Beschwerdeführer gemäß § 116 Abs. 8 bis 10 GSVG in der geltenden Fassung berechtigt sei, für nachstehend angeführte Zeiträume Ersatzzeiten gemäß § 116 Abs. 7 GSVG durch Beitragsentrichtung leistungswirksam zu erwerben. Dabei handelte es sich insgesamt um 16 Monate Schulzei... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 22.12.1998

RS Vwgh 1998/12/22 98/08/0183

Index: 66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: GSVG 1978 §127b;GSVG 1978 §141;GSVG 1978 §142;GSVG 1978 §33;
Rechtssatz: Soweit nicht Beiträge zur Höherversicherung iSd § 33 GSVG besonders entrichtet wurden, werden nur solche, ursprünglich aus anderem Titel entrichtete Beiträge für Höherversicherung "umgewidmet", die ansonsten entweder wegen Überschreitung der Höchstbeitragsgrundlage (§ 127b GSVG) oder - im F... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.12.1998

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