Norm: ASVG §21ASVG §22BSVG §12 Abs5B-KUVG §8GSVG §14
Rechtssatz: Die Formalversicherung hat nach § 12 Abs 5 BSVG - aber auch nach allen anderen in Betracht kommenden Sozialversicherungsgesetzen (§§ 21, 22 ASVG, § 8 B-KUVG, § 14 GSVG) - die gleichen Rechtswirkungen wie die Pflichtversicherung. Entscheidungstexte 10 ObS 40/91 Entscheidungstext OGH 12.03.1991 10 ObS 40/91 Veröf... mehr lesen...
Norm: GewO 1859 §55GSVG
Rechtssatz: Für die
Begründung: der Kammermitgliedschaft als auch der Versicherungspflicht kommt es nicht auf den (faktischen) selbständigen Betrieb eines Unternehmens, sondern auf die Berechtigung zum selbständigen Betrieb eines Unternehmens an (hier: Abwesenheitskurator der den Betrieb führt). Entscheidungstexte 10 ObS 264/88 Entscheidungstext OGH 22.11.1988... mehr lesen...